Mitglied in der Architektenkammer NRW
Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Der Marktpreis von Grundstücken richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Der Wert eines Grundstücks einschließlich seiner Bestandteile ist nicht gleich seinem Preis.
Der Wert wird nach seinem jeweiligen Bedarf ermittelt, z.B.:
- Verkehrswertgutachten nach BauBG § 194 / Marktwert
- Gutachten zur Ermittlung des Beleihungswertes nach BelWertV
- Bedarfsbewertung
- Mietwertgutachten
Die Bewertung umfaßt:
- Wohnimmobilien - Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentum
- Gewerbeimmobilien
- Handelsimmobilien
- Industrieimmobilien
Für:
- Gerichte
- Finanzamt
- Privatpersonen
- Investoren
- Banken
- Versicherungen
Zum Zweck der:
- Kaufentscheidung
- Verkaufsverhandlungen
- Finanzierungsgrundlage
- der steuerlichen Bewertung
- Bedarfsbewertung
- Bedarfswerte für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- Bewertung in Auseinandersetzungen und Scheidungsangelegenheiten
Die Bewertung erfolgt nach:
- Wertermittlungsverordnung, der WertV
- Projektbezogene Verfahren