Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes sind der Zustand des Grundstücks mit seinen individuellen wertbestimmenden Eigenschaften maßgebend.
Der Verkehrswert eines Grundstücks nach § 194 BauGB ist der Wert, der durch den Preis bestimmt wird, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Grundlagen für die Verkehrswertermittlung sind die gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, wie zum Beispiel:
- das Baugesetzbuch, BauGB
- die Baunutzungsverordnung
- die Wertermittlungsverordnung, WertV
- die Wertermittlungsrichtlinien, WertR
Der Marktpreis einer Immobilie richtet sich nach Angebot und Nachfrage.
Wohnimmobilien:

Wohnimmobilien dienen der wohnwirtschaftlichen Nutzung.
Sie werden je nach Nutzung und Nutzungsmöglichkeit bewertet. Sind sie vermietet, steht der Ertrag im Vordergrund. Es wird der Ertragswert der Verkehrswertermittlung zugrunde gelegt.
Werden sie genutzt, wird in der Regel das Sachwertverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes angewendet.
Gewerbeimmobilien:
Gewerbeimmobilien sind Immobilien, die nicht dem Wohnen dienen. Sie umfassen einen vielfältigen Bereich. Dieser kann gegliedert werden in:
- Dienstleistungsunternehmen, wie Büros und Verwaltungsgebäude
- Betreiberimmobilien, wie Hotels, Kliniken, Senioreneinrichtungen
- Handelsimmobilien, zu denen Geschäfte, Warenhäuser oder auch Einkaufs-Center zählen
- Industrieimmobilien wie Werkstätten und Lagerhäuser.
Das Planungsrecht (BauGb) gibt die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben für Bauflächen und Baugebiete vor. Sie werden je nach Störungsgrad eingegliedert.
Gewerbeimmobilien sind vornehmlich auf den Ertragswert abzustellen.
Wohnungseigentum
Eigentumswohnungen können selbstgenutzt oder fremdgenutzt werden.
Der Verkehrswert kann aus dem Vergleichswert, Sachwert oder Ertragswert abgeleitet werden.